Logopädie Elbtal

Coswig - Weinböhla - Meißen

 Praxis für Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen   

Zulassung alle Krankenkassen und privat

 

U. Janßen, Dipl.-Sprach- und Stimmheilpädagogin

 

Mitglied im Bundesverband der Akademischen Sprachtherapeuten (dbs)

    

 

                        

  

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Wahrnehmungsstörungen (Störungen des Schriftspracherwerbs, Lese-Rechtschreibschwäche)


Folgender Elternfragebogen hilft Ihnen festzustellen, ob Ihr Kind eine Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) hat.


Notwendige Schritte zur Einleitung einer Therapie

Informationsbroschüren


Zusätzlicher Hinweis zur Kostenübernahme einer LRS-Therapie


Eine Behandlung der Lese-Rechtschreibschwäche wird in der Regel von den Krankenkassen nicht bezahlt. Stehen aber sprachliche Auffälligkeiten bzw. Schwierigkeiten in den Wahrnehmungsbereichen im Vordergrund, übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten. Wenn Sie Fragen haben oder im Zweifel sind, ob dies für Ihr Kind zutrifft, bieten wir Ihnen in unserer Praxis eine Bera-tung an bzw. können auf Wunsch eine Überprüfung Ihres Kindes mit Hilfe standardisierter Testverfahren durchführen.
Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen kann, besteht die Möglichkeit in unserer Praxis über Privatverrechnung eine LRS-Therapie durchführen zu lassen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit über das Jugendamt eine Kostenübernahme zu beantragen. Das Jugendamt wird Sie in diesem Fall an einen Fachtherapeuten verweisen. In schwerwiegenden Fällen kann das Kind auch in eine spezielle LRS-Klasse umgeschult werden.