Logopädie Elbtal

Coswig - Weinböhla - Meißen

 Praxis für Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen   

Zulassung alle Krankenkassen und privat

 

U. Janßen, Dipl.-Sprach- und Stimmheilpädagogin

 

Mitglied im Bundesverband der Akademischen Sprachtherapeuten (dbs)

    

 

                        

  

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Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung, für die eine ärztliche Verordnung notwendig ist. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihren Hausarzt oder Kinderarzt. Schildern Sie ihm, was Ihnen auffällt und dass Sie eine logopädische Abklärung oder Therapie wünschen. Wenn er eine Störung festgestellt hat, stellt er Ihnen eine Heilmittelverordnung aus und/ oder überweist Sie abhängig von der Art der Störung zur weitergehenden Untersuchung an einen Facharzt. Das kann z.B. der HNO-Arzt, Phoniater oder Neurologe, aber auch der Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein. Diese Ärzte sind ebenfalls berechtigt eine Heilmittelverordnung auszustellen. Sie können sich aber auch schon vor einem Arztbesuch in meiner Praxis über Ihr sprachliches oder stimmliches Problem sowie über die Behandlungsmöglichkeiten informieren und beraten lassen.
Die Kosten für die Behandlung von Kindern bis 18 Jahre trägt die Krankenkasse komplett. Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, zahlen einen Eigenanteil von 10% der Kosten sowie eine Heilmittelgebühr von 10 Euro.
Eine weitere Möglichkeit ist als Selbstzahler ohne ärztliche Verordnung eine Behandlung einzuleiten, z.B. wenn Sie Ihr sprachliches Auftreten im Beruf und in der Öffentlichkeit verbessern möchten. Sollten Sie Interesse haben, so können Sie sich auch hierüber gern in meiner Praxis informieren und beraten lassen.

· Wer braucht eine logopädische Behandlung?
· Zeitpunkt und Dauer der Behandlung