Wie bekomme
ich eine logopädische Behandlung?
Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung, für
die eine ärztliche Verordnung notwendig ist. Bitte wenden Sie sich
deshalb an Ihren Hausarzt oder Kinderarzt. Schildern Sie ihm, was
Ihnen auffällt und dass Sie eine logopädische Abklärung oder
Therapie wünschen. Wenn er eine Störung festgestellt hat, stellt er
Ihnen eine Heilmittelverordnung aus und/ oder überweist Sie abhängig
von der Art der Störung zur weitergehenden Untersuchung an einen
Facharzt. Das kann z.B. der HNO-Arzt, Phoniater oder Neurologe, aber
auch der Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein. Diese Ärzte sind
ebenfalls berechtigt eine Heilmittelverordnung auszustellen. Sie
können sich aber auch schon vor einem Arztbesuch in meiner Praxis
über Ihr sprachliches oder stimmliches Problem sowie über die
Behandlungsmöglichkeiten informieren und beraten lassen.
Die Kosten für die Behandlung von Kindern bis 18 Jahre trägt die
Krankenkasse komplett. Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung
befreit sind, zahlen einen Eigenanteil von 10% der Kosten sowie eine
Heilmittelgebühr von 10 Euro.
Eine weitere Möglichkeit ist als Selbstzahler ohne ärztliche
Verordnung eine Behandlung einzuleiten, z.B. wenn Sie Ihr
sprachliches Auftreten im Beruf und in der Öffentlichkeit verbessern
möchten. Sollten Sie Interesse haben, so können Sie sich auch
hierüber gern in meiner Praxis informieren und beraten lassen.
· Wer braucht eine logopädische
Behandlung?
· Zeitpunkt und Dauer der Behandlung
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