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            Wie bekomme 
			ich eine logopädische Behandlung?
 Die Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung, für 
			die eine ärztliche Verordnung notwendig ist. Bitte wenden Sie sich 
			deshalb an Ihren Hausarzt oder Kinderarzt. Schildern Sie ihm, was 
			Ihnen auffällt und dass Sie eine logopädische Abklärung oder 
			Therapie wünschen. Wenn er eine Störung festgestellt hat, stellt er 
			Ihnen eine Heilmittelverordnung aus und/ oder überweist Sie abhängig 
			von der Art der Störung zur weitergehenden Untersuchung an einen 
			Facharzt. Das kann z.B. der HNO-Arzt, Phoniater oder Neurologe, aber 
			auch der Kieferorthopäde oder Zahnarzt sein. Diese Ärzte sind 
			ebenfalls berechtigt eine Heilmittelverordnung auszustellen. Sie 
			können sich aber auch schon vor einem Arztbesuch in meiner Praxis 
			über Ihr sprachliches oder stimmliches Problem sowie über die 
			Behandlungsmöglichkeiten informieren und beraten lassen.
 Die Kosten für die Behandlung von Kindern bis 18 Jahre trägt die 
			Krankenkasse komplett. Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung 
			befreit sind, zahlen einen Eigenanteil von 10% der Kosten sowie eine 
			Heilmittelgebühr von 10 Euro.
 Eine weitere Möglichkeit ist als Selbstzahler ohne ärztliche 
			Verordnung eine Behandlung einzuleiten, z.B. wenn Sie Ihr 
			sprachliches Auftreten im Beruf und in der Öffentlichkeit verbessern 
			möchten. Sollten Sie Interesse haben, so können Sie sich auch 
			hierüber gern in meiner Praxis informieren und beraten lassen.
 
 · Wer braucht eine logopädische 
			Behandlung?
 · Zeitpunkt und Dauer der Behandlung
 
 
 
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